Kann man Spielschulden einklagen?
Kann man Spielschulden einklagen?
Spielschulden sind Naturalobligationen nach § 762 BGB. Das bedeutet, dass auf deren Erfüllung kein Anspruch besteht. Auf der anderen Seite können sie aber auch nicht zurückgefordert werden, wenn sie bereits bezahlt sind.
Pokerschulden sind Ehrenschulden und müssen dem Gesetz nach nicht bezahlt werden. Wenn sie aber erst einmal bezahlt sind, gibt es keinen gesetzlichen Weg, sie zurück zu fordern.